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Autor Thema: Urea pura/Basiscreme  (Gelesen 11141 mal)

Peter Adler

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Urea pura/Basiscreme
« am: 06. Juni 2013, 15:42:52 »
Hallo,wer kann helfen?
darf Urea pura in Basiscreme oder auch in anderen Salbengrundlagen gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden? Wird ein Unterschied gemacht, ob die Verordnung für einen Erwachsenen oder ein Kind ausgestellt ist?
Vielen Dank im voraus!
Brigitte Schrader

Gramberg-Schmidt

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Aw: Urea pura/Basiscreme
« Antwort #1 am: 06. Juni 2013, 15:54:06 »
Da Harnstoff-Rezepturen nicht verschreibungspflichtig sind dürfen Sie nur bei Kindern bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres und ggf. noch bei entwicklungsgestörten Jugendlichen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres zu Lasten der GKV geliefert werden.
Einzige Ausnahme finden Sie in der Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie unter Punkt 21:
Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 5 % nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.

Mit kollegialen Grüßen, schönen Feierabend,

Frank Gramberg-Schmidt

Peter Adler

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  • Beiträge: 9
Aw: Urea pura/Basiscreme
« Antwort #2 am: 09. Juni 2013, 16:14:01 »
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, war mir nicht mehr ganz sicher bei der Vielzahl der Ausnahmen.
Einen angenehmen Wochenbeginn wünscht
B. Schrader