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Autor Thema: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung  (Gelesen 14897 mal)

Anja Klenner

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Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« am: 05. Juni 2013, 13:49:53 »
Guten Tag zusammen,
kann mir bitte einmal jemand erklären, wie Wolff Basis Creme arzneibuchkonform auf Identität geprüft werden soll/kann???

 :blink: LG Anja Klenner

neumann

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Aw: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #1 am: 05. Juni 2013, 20:45:49 »
Trockenrückstand!

Thomas Müller

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Aw: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #2 am: 11. Juni 2013, 10:18:10 »
Hallo,

es tut mir leid, aber Wolff Basiscreme ist ein Kosmetikum. Dadurch gibt es keine arzneimittelrechtlich korrekte Prüfvorschrift. Ist ja nicht das einzige Produkt, bei dem es früher sehr kostensparend für die Firma war, es nicht als Arzneimittel sondern als Kosmetikum in den Verkehr zu bringen. Das fällt jetzt uns auf die Füße.
Gut gehen tut die Prüfung mit NIR.

Viele Grüße

Thomas Müller

neumann

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Aw: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #3 am: 11. Juni 2013, 21:26:35 »
Guten Abend,
die offizinellen Grundlagen sind ebenfalls keine Arzneimittel.
Auch kosmetische Grundlagen sind bei Vorliegen einer
Prüfvorschrift die mit der ApBtrb. konform geht als Rezepturgrundlage einsetzbar.

Viele Grüße

Thomas Müller

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Aw: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #4 am: 12. Juni 2013, 05:44:02 »
Hallo Frau oder Herr Neumann,

das ist so schon völlig richtig, allerdings muss es auch eine akzeptierte Prüfvorschrift sein. In unsrem Bundesland (MV) sieht die Überwachungsbehörde die PRüfvorschriften nicht als ausreichend an (hat vor allem was mit den Chargenvorgaben und mit der Inhaltsstoffdeklaration was zu tun).
Und wie gesagt, NIR geht dabei prima.

FF

Thomas Müller

Galenik

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Aw: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #5 am: 12. Juni 2013, 09:50:46 »
Gerade von der Wolff Basis Creme gibt es auf deren Internetseite (http://www.dr-wolff-partner.de/de/login-apotheke.html, DocCheck) die benötigte chargenspezifische Analyse. Sogar eine DC-Vorlage ist auf Anfrage für die Prüfung dabei.

Hecht

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Re: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #6 am: 30. September 2014, 12:12:02 »
Wie soll man die DC denn durchführen, ohne Referenzsubstanz?
Ich brauche doch eine Referenzsubstanz um meine Untersuchungslösung, bzw zu untersuchende Salbengrundlage, zu vergleichen.?

Für die Prüfvorschriften die zB im Lennartz Programm vorgegeben sind, lohnt sich meiner Meinung nach der ganze Prüfaufand nicht, da würde ich dann eher zu einer anderen Grundlage greifen.

Bei uns ging es bis jetzt immer durch, haben heute die 1. Retaxation von der Techniker Krankenkasse bekommen, dass sie den kompletten Preis für Ery 2% in Wolff Basis Creme nicht zahlen würden, da es sich bei der Grundlage ja um ein Kosmetika handeln würde.

Galenik

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Re: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #7 am: 30. September 2014, 21:01:17 »
na, so was. Sind sie endlich auf den Trichter gekommen. Ich hab mir schon gedacht, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die erste Kasse auf diese Idee kommt.  >:( Andererseits sind die auf der Seite enthaltenen Angaben der Firma natürlich so angelegt worden, um die neue ApoBetrO zu umgehen, bzw in ihrem eigenen Jargon: "zu erfüllen".  ::) Lohnt sich vielleicht ein Widerspruch bei der TK, ich bezweifle, dass da ein echter Experte sitzt. Erfahrungsgemäß reicht es nur, um den Tatbestand "Kosmetikum" zu erkennen. Wenn da das Prüfzertifikat vorgelegt wird, sollte sich das erledigt haben. Natürlich bräuchte man eine Referenz für die DC. Ich weiß leider von hier aus dem Feierabend nicht mehr, was genau da für eine vorgeschlagen wurde.
Allerdings werden wir wohl häufiger dieses Problem jetzt bekommen. Die Firma wird natürlich das Mittel nicht als AM zulassen und trotzdem bei den Dermatologen weiterhin massiv werben. Könnten Sie die Ablehnung hier irgendwie publizieren? Es wäre schön, denen dann schriftlich vorlegen zu können, dass es eben nicht mehr geht... Auch Dr. Wolff würde ich es gern vorlegen.
mfG
Galenik

Heidrun Reinert

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Re: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #8 am: 09. Oktober 2014, 12:47:56 »
Hallo,

passend zu dem Thema Rezeptur Retaxationen gibt es einen interessanten Link:

- aktuelle Meldung aus der Apotheke adhoc:

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/rezepturen-dav-streit-um-retaxationen-der-techniker-krankenkasse/


Beste Grüße,

Heidrun Reinert
Caesar & Loretz GmbH
Caelo Rezeptur-Beratung
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Galenik

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Re: Arnzeibuchkonforme Identitätsprüfung
« Antwort #9 am: 09. Oktober 2014, 23:51:30 »
sehr schön, danke.

Ganz schön unglaublich, wenn man sich so anschaut, was da passiert ist.