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Autor Thema: Erythromycin in Wolff-Basiscreme  (Gelesen 14941 mal)

lagdan2203

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Erythromycin in Wolff-Basiscreme
« am: 26. April 2013, 13:36:43 »
Ich habe folgende Rezeptur:

Erythromycin    0,6
Tween 80        10%
in Wolff Basiscreme ad 30,0g


Klassischerweise nimmt man ja eigentlich eine 10%ige Tween-20-Lösung.
Macht es eine großen unterschied, ob ich Tween 20 oder Tween 80 nehme?
Anhand der Verschreibung kann ich ja nicht sehen, dass eine 10%ige Lösung
gemeint ist. Das Problem, dass Wolff Basiscreme kein Arzneimttel ist, ist bekannt.

Ich hätte gerne eine Meinung zu dieser Rezeptur und gerne Hinweise für die richtige
Herstellung.

Vielen Dank für die Hilfe jetzt schonmal!

Schöffling, Ursula

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Aw: Erythromycin in Wolff-Basiscreme
« Antwort #1 am: 26. April 2013, 19:38:23 »
Zum Anreiben kann selbstverständlich auch die Tween 20 Lösung verwendet werden.
Wolff Basiscreme darf in der Rezeptur eingesetzt werden,  ein valides Prüfzertifikat ist erhältlich.
Die Haltbarkeit von Erythromycin 4% in der Basiscreme wurde von der Firma Wolff geprüft und auf 2 Mon. festgesetzt.

MfG U. Schöffling

Wolf

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Aw: Erythromycin in Wolff-Basiscreme
« Antwort #2 am: 28. April 2013, 14:29:52 »
Nur der Vollständigkeit halber: laut ersten Revisionen in Apotheken verlangen die Pharmazieräte außer einem validen, also auf Arzneibuch-Monographien sich stützenden, chargenspezifischen Analysenzertifikat zusätzlich eine Identitätsreaktion, die von der Apotheke zur Überprüfung der \"pharmazeutischen Qualität\" durchgeführt werden muss. Fehlt einer diesen beiden Bedingungen, haben die gleichen Pharmazieräte verlangt, dass diese industriell hergestellten Halbfertig-Grundlagen gegen offizinelle Grundlagen des DAB, DAC oder NRF ausgetauscht werden müssen.

Als Austausch für Wolff Basiscreme kommt die \"Nichtionische hydrophile Creme DAB\" in Frage.

MfG
G. Wolf

Schöffling, Ursula

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Aw: Erythromycin in Wolff-Basiscreme
« Antwort #3 am: 30. April 2013, 15:22:14 »
Hallo Herr Wolf,
danke für die Hinweise zu den neuen Regeln bei der Revision hinsichtlich kosmetischer und anderer Salbengrundlagen in der Rezeptur. Die Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) hat ja sich im März zu den noch offenen Fragen der Apothekenbetriebsordnung und zum QMS geäußert.
Zu Wolff Basiscreme gibt es den notwendigen Identitätsnachweis für Apotheken mit einer DC-Vorschrift.

Mit freundlichem Gruß

Ursula Schöffling