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Autor Thema: Excipial Hydrolotio  (Gelesen 5596 mal)

Waltraut Bock

  • Mitglied
  • Beiträge: 25
Excipial Hydrolotio
« am: 09. April 2013, 09:45:33 »
Guten Tag!
 Darf man laut der neuen Apothekenbetriebsordnung Excipial Hydrolotio noch als Grundlage verwenden?

Andreas Heinze

  • Mitglied
  • Beiträge: 3
Aw: Excipial Hydrolotio
« Antwort #1 am: 10. April 2013, 17:48:48 »
Hallo,
ja, dürfen sie.

Allgemein gilt für alle Bestandteile einer Rezeptur, dass ein Prüfzertifikat
nach §6 ApBetrO vorliegen muss. D.h. wenn man sich nicht sicher ist, muss man beim
Hersteller nachfragen, ob sein Produkt geprüfte Arzneimittelqualität aufweist und ob es eine
Prüfvorschrift für uns gibt.
Kosmetika dürfen deshalb nicht verwendet werden (Artikel: DAZ Nr.11 vom 14.3.2013 S.26ff).
Der Artikel ist sehr interessant.

Für Excipial-Produkte existieren Prüfzertifikate und Prüfvorschriften.
Außerdem gibt es gute Informationen über getestete Rezepturen unter
www.spirig-pharma.de im Bereich Fachkreise.
Es lohnt sich.

Viele Grüße,
 A Heinze