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Autor Thema: Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason  (Gelesen 9920 mal)

Iris Dürr

  • Mitglied
  • Beiträge: 26
Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason
« am: 02. Juli 2012, 19:31:57 »
Hallo!
Wir haben vom Hautarzt fogende Rezeptur:

Gentamycin 0,2%
Betamethasonvalerat 0,1%
Propylenglycol 10%
Isoprop.80%  ad 100ml

Kann ich das so herstellen oder sollte ich die beiden Wirkstoffe getrennt verarbeiten oder evtl. Gentamycin austauschen?
Bin für jede Hilfe dankbar!

Team Ahlemer Kronen Apotheke

  • Mitglied
  • Beiträge: 55
Aw: Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason
« Antwort #1 am: 03. Juli 2012, 05:29:29 »
Da frage ich doch auch gleich mit:
Da Gentamicin als Reserveantibiotikum lt. NRF deutliche Einschränkungen bei kutaner Anwendung erfährt, muss ich dieses in der Plausibilitätsprüfung berücksichtigen?
Ist die Rücksprache mit dem Verordner notwendig?

Przyklenk

  • Gast
Aw: Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason
« Antwort #2 am: 03. Juli 2012, 06:12:28 »
Hallo Frau Lehmann,

ich würde mit dem Arzt Rücksprache halten.
Das Ergebnis würde ich dokumentiern, um nicht bei
jeder Verordnung nochmals den Arzt zu \"nerven\".

Vielleicht kann man den Arzt umstimmen und als
Alternative z. B. Triclosan verwenden. Besteht er auf
Gentamycin, würde ich es unter \"Therapiefreiheit\"
verbuchen.

Gruß

T.P.

Przyklenk

  • Gast
Aw: Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason
« Antwort #3 am: 03. Juli 2012, 06:24:55 »
Hallo Frau Dürr,

da die pH-Optima der beiden Wirkstoffe weit auseinander
liegen, würde ich die getrennte Herstellung empfehlen.
(natürlich nach Rücksprache mit dem Arzt)

In einer Zubereitung ist diese Kombination nur im
wasserfreien Medium sinnvoll.

Das NRF sagt:\"Kombinationen von Antibiotika mit stark oder
sehr stark wirkenden Externsteroiden werden nach
herrschender dermatologischer Lehrmeinung abgelehnt.
Inwieweit sich solche Kombinationen im Einzelfall
rechtfertigen lassen, muss vom Arzt beurteilt werden.\"
Man kann also darüber streiten. Die Standardtherapie des
Arztes sollte es nicht sein, aber im Einzelfall spricht
meiner Auffassung nach nichts dagegen.


Gruß

T.P.

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason
« Antwort #4 am: 03. Juli 2012, 09:08:47 »
Hallo Frau Dürr,

ich möchte noch auf eine Ungenauigkeit in der Rezeptur
hinweisen: Gentamicin und Gentamicinsulfat. Die \"Obere
Richtkonzentration dermatologischer Wirkstoffe\" von
o,2 % bezieht sich auf Gentamicinsulfat.
Der Umrechnungsfaktor von Gentamicin zu Gentamicinsulfat
beträgt immerhin nahezu 1 : 2.
Wenn wirklich Gentamicin gemeint sein sollte, dann wäre
es nach Umrechnung in Gentamicinsulfat überdosiert.
Dieser Umstand sollte im Telefonat mit dem Verordner direkt
mit geklärt werden.

Angesichts des relativ hohen Alkohol-Gehalts stellt sich
mir die Frage, ob hier pH - Stabilitätsoptima überhaupt
noch eine Rolle spielen. Wie sehen das die anderen Experten?

Iris Dürr

  • Mitglied
  • Beiträge: 26
Aw: Kopfhautlösung mit Gentamycin und Betamethason
« Antwort #5 am: 04. Juli 2012, 09:21:31 »
Hallo Herr Wolf,
nach Rücksprache mit der Hautärztin meinte sie nur:
Sie macht sich einen Vermerk, ich solle die Rezeptur aber herstellen wie verschrieben.
Dies habe ich in unserer Plausibilitätsprüfung auch so vermerkt.
Gruß I.Dürr