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Autor Thema: Rezeptänderung, Abrechnung  (Gelesen 4095 mal)

Kerstin K.

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  • Beiträge: 2
Rezeptänderung, Abrechnung
« am: 21. März 2013, 19:20:15 »
Hallo,

sollten oder müssen kleine Hilfsstoffänderungen wie die Zugabe von Propylenglycol, Trometamol oder Puffern auch auf dem Rezept von uns vermerkt werden? Wir taxieren diese natürlich und fürchten jetzt die Retax der KK.

Viele Grüße :)

Nadja Engel-Winkinstern

  • Mitglied
  • Beiträge: 53
Aw: Rezeptänderung, Abrechnung
« Antwort #1 am: 22. März 2013, 20:28:27 »
Guten Abend, Frau Knoop!
Sie können nicht die eingesetzten Puffersubstanzen und andere Hilfsstoffe, z.B. Tween 20 zum anreiben abrechnen. Aber Sie dürfen z.B die Mehreinwaage bei Erythromycin abrechnen.