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Autor Thema: Plausibilität/ Rezeptur./ Abrechnung  (Gelesen 5467 mal)

Aysegül

  • Mitglied
  • Beiträge: 1
Plausibilität/ Rezeptur./ Abrechnung
« am: 18. März 2013, 23:12:43 »
Hallo zusammen...
meine Fragen..

1.) muss im Rahmen der Plausibilitätsprüfung auf dem Rezept stehen wie der Patient die Rezeptur anzuwenden hat( zB. äußerlich 2x tgl. auftragen)?,   Wenn nicht muss man mit dem Arzt sprechen? ( also damit die AnwendungsInformation auf das Rezeptur Etikett kommt).

2)nehmen wir an die verordnete Rezeptur macht kein Sinn, und als Apotheker möchte man zwei Rezepturen herstellen( womit der Arzt nicht einverstanden ist und auch keine zwei getrennte Rezepte neu ausstellt).  Hat man bei diesem Fall die Möglichkeit die als sinnvoll getrennt hergestellt Rezeptur zweimal abzurechnen???

3.) laut  der  neuen ApoBetriebsOrdnung muss die plausibilität der Dosierung auch gewährleistet werden. zB. will man Paracetamol zäpfchen herstellen,  iguckt man ob die REzeptur kompatibel ist, aber wo dokumentiert man dass auch die AM Dosierung  plausibel für zB. dem Säugling ist?( also ob hoch oder niedrig dosiert ist?).

vielen Dank für Alle!!!

Nadja Engel-Winkinstern

  • Mitglied
  • Beiträge: 53
Aw: Plausibilität/ Rezeptur./ Abrechnung
« Antwort #1 am: 19. März 2013, 11:31:09 »
Wenn Sie sich etwas Zeit nehmen und die Beiträge hier durchschauen, werden Sie mit Sicherheit alle Antworten auf Ihre Fragen finden! Ich finde, man sollte auch etwas \"Lesearbeit\" investieren und nicht einfach auf Hilfe von anderen warten.  Und erst, wenn man nicht weiter kommt, um Hilfe bitten. Es sind hier im Forum viele Themen, die schon mehrmals besprochen worden sind.
Ich entschuldige mich für meine Worte, aber es nervt langsam, dass immer wieder die gleichen Sachen gefragt werden. Es entstehen mehr und mehr Themen, sodass man Schwierigkeiten hat noch was aus älteren Beiträgen zu finden.
Einen schönen Tag!