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Autor Thema: Rezepturverordnung mit \"Eigennamen\"?  (Gelesen 15990 mal)

Ingrid Kreuzer

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Rezepturverordnung mit \"Eigennamen\"?
« am: 08. Januar 2013, 14:38:59 »
Dürfen heutzutage noch Rezepturen nur mit Eigennamen verordnet werden, z.B. Kochersalbe 300,0g? Müssen wir  - wenn wir die Zusammensetzung endlich herausbekommen haben - die Bestandteile auf dem Rezept angeben?

Ingrid Kreuzer

Ingrid Kreuzer

  • Mitglied
  • Beiträge: 22
Aw: Rezepturverordnung mit \"Eigennamen\"?
« Antwort #1 am: 09. Januar 2013, 07:22:11 »
Die Arztpraxis (Hautarzt, Allergologie) hat von 12.30 Uhr bis 18.30 Uhr gebraucht (trotz 2 nachfragenden Anrufen unsererseits, uns die Zusammensetzung folgendermaßen zuzufaxen:
   Unguentum alkohol lanat 32,0
   Aquosa destill          27,0
   Paraf. lig               8,0
   Glycerine                8,0
   Vaseline album      ad 100,0
Da war ja wohl ein/e Fachmann/frau am Werk!!
Wann kriegen die (Haut)Ärzte mal Vorschriften, vernünftig zu rezeptieren???

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Rezepturverordnung mit \"Eigennamen\"?
« Antwort #2 am: 09. Januar 2013, 11:25:13 »
Hallo Frau Kreuzer,

die Kochersche Salbe ist \"asbach uralt\" und wurde ursprünglich im Universitätskrankenhaus Eppendorf in Hamburg \"erfunden\" und angewendet. Sie hieß damals \"Kochsche Handsalbe (Ungt. Kocheri Kimmig)\" und enthielt außerdem noch Vanillin und Borsäure.
Ich fand sie nach sehr langem Suchen im \"Pharmazeutischen Taschenbuch\"
6. Auflage aus dem Jahr 1968(!).
Solche \"alten Schätzchen\" kolportieren sich oft nur mit einer Kurzbezeichnung.
Solche Kurzbezeichnungen ohne Angabe der genauen Zusammensetzung sind auf einem Rezept nicht erlaubt.
Schenken Sie doch Ihrem Hautarzt das \"Ärzte-NRF\" aus dem Govi-Verlag (EUR 15,90). Vielleicht können Sie ihn dadurch bewegen, künftig nur noch standardisierte Rezepturne aufzuschreiben. Machen Sie doch einmal eine Eingabe an den Chef!