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Autor Thema: Salicylsäure/Resorcin/Milchsäure/Spiritus96%  (Gelesen 9043 mal)

Tobias

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Salicylsäure/Resorcin/Milchsäure/Spiritus96%
« am: 06. März 2013, 17:21:12 »
Hallo,
folgene Rezeptur bereitet Probleme:
Salicylsäure 15g
Resorcin 15g
Milchsäure 15g
Spiritus 96% ad 60g

Die Rezeptur fällt aus. Auch unter Erwärmen fällt beim Abkühlen erneut Wirkstoff aus.
Laut Hautarzt hat er diese Rezeptur bereits in der Vergangenheit klar geliefert bekommen.

Meine Frage daher, gibt es bei der Zusammensetzung bei der Herstellung etwas besonderes zu beachten, damit mir das in Lösung bleibt, oder stimmt was an der Rezeptur nicht?

Bonus

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Aw: Salicylsäure/Resorcin/Milchsäure/Spiritus96%
« Antwort #1 am: 06. März 2013, 18:52:19 »
Hallo Tobias,

zwischen Salicylsäure und Resorcin besteht eine bekannte Inkompatibilität, die offensichtlich eine Fällung zur Folge haben kann (Hagers Handbuch). Dies muss jedoch wohl nicht zwangsweise passieren. Ich halte das Volumen des Lösungsmittels für zu gering, die Konzentration der potentiellen Reaktionspartner also für zu hoch.
Bei der vorliegenden Rezeptur handelt es sich um die sogenannte \"Jessner-Lösung\", jedoch in modifizierter Art. Die Standardrezeptur (wenn ich das mal so nennen darf) sieht wie folgt aus:

Resorcin - 14 g
Salicylsäure - 14 g
Milchsäure (85 %) - 14 g
Ethanol 96 % - ad 100 ml (das kommt auch mit der Dichte nicht hin, dass man da ad 60 g nimmt)

Dies sollte also funktionieren. Kann das jemand bestätigen?

Herzliche Grüße
M. B.

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Aw: Salicylsäure/Resorcin/Milchsäure/Spiritus96%
« Antwort #2 am: 07. März 2013, 11:20:11 »
Für Resorcin liegt eine negative Aufbereitungsmonographie der Kommission B 6 des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes vor. Das Urteil lautet: das Risiko übersteigt den Nutzen des Wirkstoffs. Seine systemische Toxizität kann mit der von Phenol verglichen werden. Die geringe antimikrobielle Aktivität von Resorcin steht in keinem Verhältnis zum toxischen Risiko. Solche negativ monographierten Wirkstoffe sollen daher nicht mehr in Rezepturen eingesetzt werden.
Im Ausnahmefall kann der Verordner eine persönliche Nutzen-Risiko-Bewertung vornehmen, die er dann der Apotheke mitteilen muss. Sieht er den Nutzen größer als das Risiko an, darf die Rezeptur einmalig, keinesfalls auf Vorrat hergestellt und nicht zu Lasten der GKV berechnet werden.
Aus diesem Grund würde ich das Resorcin aus der Rezeptur eliminieren.