Nicht ohne dass Sie den Arzt auf folgenden Sachverhalt hingewiesen haben.
Sulfonamide erhielten durch die Kommission B 6 des ehemaligen BGA (erschienen am 12.07.1991 im Bundesanzeiger) eine negative Nutzen-Risiko-Bewertung. Beim Sulfacetamid wurde allein die topische Therapie der rein okulären Infektion mit Chlamydia trachomatis, wenn Tetracycline oder Erythromycin nicht anwendbar sind, als sinnvoll erachtet. Für alle andere externen Anwendungen wurde das Risiko insbesondere wegen der hohen Sensibilisierungsrate höher bewertet als der Nutzen.
Derart negativ bewertete Wirkstoffe dürfen nur im Ausnahmefall in Rezepturen eingesetzt werden, sofern der Arzt zuvor eine persönliche Risiko-Nutzen-Bewertung vorgenommen und Ihnen mitgeteilt hat. Dann darf diese Rezeptur einmalig hergestellt, allerdings nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
Da es sich hier um eine wasserfreie Grundlage handelt, spielen pH-Stabilitätsoptima keine Rolle. Dennoch sollte vermieden werden, dass Salicylsäure und Sulfacetamid unmittelbar miteinander verrieben werden. Dabei könnte es dann doch zu einer Wechselwirkung kommen.