Hallo liebe Leute,
hatte folgende Rezeptur:
Erythromycin 1%
Propylenglycol 6%
Trometamol liq. q.s. pH 8,5
Ung. em. aquos. ad 100,0
Nach Info vom NRF reichen 6 % Propylenglykol zur Konservierung der frisch hergestellten U.e.a. ohne Sorbinsäure nicht aus, der Anteil sollte auf 20% (bezogen auf die Wasserphase von U.e.a.) erhöht werden.
Der beratungsresistente Hautarzt bestand darauf, dass die Rezeptur genauso (!) hergestellt wird, mit 6% Propylglykol. Eine schriftl. Bestätigung für diesen Wunsch per Fax bekommen wir vom Arzt nicht. Er hätte die Bestätigung aus seiner Apotheke unter der Praxis, das diese Konservierung ausreiche!!!
Die Haltbarkeit habe ich daher nur auf 4 Wochen festgelegt.
Der pH ergab ohne Trometamol 9,0. Habe dann noch 0,5%ige Citronensäurelsg. in Anlehnung an NRF 11./77 eigenmächtig zur Stabilisierung des Erythr. hinzugefügt, und siehe da, der pH betrug dann 8,5.
Ich hatte so ein besseres Gewissen hinsichtlich der Stabilität, habe mich aber durch den Austausch von Trometamol in Citronensäure irgendwie doch über die Anweisung des Arztes hinweggesetzt.
War das so korrekt?
Was kann man gegen die beratungsresistenten Ärzte tun, die einem ihren ausdrücklichen Wunsch nicht schriftlich bestätigen?
Was ist, wenn man die Rezeptur wirklich nur nach Verordnung macht und die Salbe dann nach sehr kurzer Zeit nicht mehr wirkt?
Wie wird dieses Problem inn anderen Apotheken gehandhabt?
Wir sind doch verpflichtet ein ordentliches Produkt abzuliefern!
Vielen Dank für Eure Antwort.
S.W.