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Autor Thema: Einwaagekorrektur  (Gelesen 7555 mal)

Biber

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Einwaagekorrektur
« am: 20. November 2012, 14:58:34 »
Hallo, es geht um die Einwaagekorrektur, z.b. Erythromycin.

Wir wissen, dass auf dem Etikett nur die Einwaage ohne Einwaagekorrektur stehen muss, da es
sonst evlt. zu Überdosierungen im Fall einer Neuverordnung kommen kann.

Wir wissen auch, dass wir bei der Taxation den Einwaagekorrekturfaktor mit berücksichtigen und abrechnen können.

Jetzt aber die Frage:
Wenn ich jetzt statt 1,0g Erythromycin (Bsp: NRF 11.77.) durch die Korrektur 1,059g einwiege, bleiben die anderen Einwaagen gleich und ergibt sich so eine Gesamtmenge an 50,059g, oder lasse ich einen Teil des Wassers oder der Basiscreme weg (also 0,059g weniger)?
Wir dachten an das Kürzen der Menge, aber dann müssten wir die geringere Einwaage an Wasser/Basiscreme ja auch auf dem Etikett angeben. Dann wäre es bei einer Neuverordnung wieder falsch, wenn sie verstehen was ich meine.

Danke im Voraus

Bea

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Aw: Einwaagekorrektur
« Antwort #1 am: 20. November 2012, 17:16:48 »
Die Menge  Einwaagekorrektur muss vom indifferentesten Stoff der Rezeptur abgezogen werden. Am besten bei Rezepturen z.B. mit Basiscreme einfach auf das Gesamtgewicht mit der Grundlage auffüllen

Biber

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  • Beiträge: 4
Aw: Einwaagekorrektur
« Antwort #2 am: 22. November 2012, 15:59:29 »
Gut, also wie wir es uns gedacht haben und bisher gemacht haben, das neue Hin und Her hat uns ein wenig durcheinander gebracht. Wenn wir jetzt das Etikett anfertigen, haben wir bisher die normale Menge aufs Etikett gedruckt (wie auf dem Rezept) und nicht die tatsächlich weniger eingewogene Menge (also Basiscreme minus die Einwaagekorrektur). Entspricht dann nicht der tatsächlichen Einwaage, aber bei Erythromycin schreiben wir die Mehreinwaage ja auch nicht auf das Rezept wegen der evtl. Neuverschreibung auf Grundlage des Etiketts und der daraus resultierenden veränderten Einwaagen. Richtig oder Falsch. So ergibt sich immer die Gesamtmenge die auf dem Rezept steht.