Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Autor Thema: Milchsäure in Warzensalbe InfectoPharm 20,00g  (Gelesen 13575 mal)

KleineKruke

  • Mitglied
  • Beiträge: 20
Milchsäure in Warzensalbe InfectoPharm 20,00g
« am: 10. Februar 2016, 17:50:45 »
Hallo ihr Lieben,  :)

kann mir hier beantworten, ob ich die oben genannte Verordnung an einen zuzahlungspflichtigen, erwachsenen Patienten auf  KK-Rezept abgeben u. abrechnen kann?
Ich sage nein, eine Kollegin wiederum ist sich unsicher!

Bitte schnell antworten!
DANKE!!!!

Sabine Hoffmann

  • Mitglied
  • Beiträge: 44
Re: Milchsäure in Warzensalbe InfectoPharm 20,00g
« Antwort #1 am: 10. Februar 2016, 20:56:09 »
Hallo,

ich glaube, das Dithranol in der Warzensalbe Infectopharm ist verschreibungspflichtig!

KleineKruke

  • Mitglied
  • Beiträge: 20
Re: Milchsäure in Warzensalbe InfectoPharm 20,00g
« Antwort #2 am: 11. Februar 2016, 08:13:26 »
Hallo u. guten Morgen, :-)

haben soeben mit dem Apothekerverband telefoniert und die Auskunft erhalten, dass es sich bei dieser Verordnung um ein "Selbstzahler-Rezept" handelt!
Trotz des Dithranol in der Grundlage ist die Konzentration zu gering für eine Verschreibungspflicht!

Trotzdem danke für die Antwort!
Liebe Grüße

Plausi?

  • Mitglied
  • Beiträge: 4
Re: Milchsäure in Warzensalbe InfectoPharm 20,00g
« Antwort #3 am: 16. Februar 2016, 16:21:06 »
Hallo,

Achtung nicht die „Baustellen“ durcheinander bringen.

--- Dithranol ist ausnahmslos verschreibungspflichtig.
      Dieses ist in der AMVV - Verordnung über die Verschreibungspflicht von
      Arzneimitteln festgelegt.
      (https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR.)
     Es handelt sich bei der Warzensalbe von Infectopharm um eine
     Rezepturgrundlage mit Dithranol nach NRF 11.31.  Auf der Umverpackung
     wird übrigens auf die Verschreibungspflicht aufmerksam gemacht.

--- Ob die Rezeptur für Erwachsene zur Behandlung von Warzen von der GKV
      übernommen wird, kann nur von der jeweiligen KK  beantwortet werden.
      Ob ggf. eine medizinische Indikation vorliegt , kann nur der Arzt entscheiden.
      Da die Übernahme von verschreibungspflichtigen Rezepturen nicht automatisch ist.

---Der Patient wird im Zweifel wohl die Kosten selber zahlen müssen. Der
     Apothekerverband hat zwar diese Info gegeben, leider nicht mit der richtigen
     Begründung.

     
Plausi