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Autor Thema: Betamethason in Kühlsalbe ?  (Gelesen 11296 mal)

Susanne

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  • Beiträge: 286
Betamethason in Kühlsalbe ?
« am: 13. September 2012, 11:30:50 »
Hallo,

ich kann niemanden erreichen und bräuchte mal wieder
eine schnelle Info !

Klappt diese Zusammensetzung:

Betamethason 0,5 g
Kühlsalbe  ad 50 g

Wenn ich den Citratpuffer hinzufüge und evtl. Triclosan der Ärztin
vorschlage 1% ?

Freue mich sehr über eine schnelle Antwort,
 da unsere Hautärztin wartet, vielen Dank im Voraus.

Zück

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Aw: Betamethason in Kühlsalbe ?
« Antwort #1 am: 14. September 2012, 00:48:38 »
Ei Susanne, wo ist denn Dein(e) Approbierte(r)??

MfG

G.Zück

Susanne

  • Mitglied
  • Beiträge: 286
Aw: Betamethason in Kühlsalbe ?
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2012, 12:05:40 »
Hi,


in welcher Apotheke macht denn die Approbierte
die Rezepturen ?

Danke für die lehrreiche Antwort ,die braucht man
in dieser Situation, genau !

Ein schönes Wochenende

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Aw: Betamethason in Kühlsalbe ?
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2012, 16:32:05 »
Betamethason ist zu wenig lipophil, als dass es auf der Haut wirken könnte. Nur die Ester können von der Haut resorbiert werden. Eine Unklarheit der Verordnung im Sinne der ApBetrO!
Wenn damit Betamethason-17-valerat gemeint sein sollte, dann liegt eine Überdosierung vor. Gemäß Tabelle im NRF \"Obere Richtkonzentrationen dermatologischer Wirkstoffe\" beträgt die höchste Dosierung o,15 %. Auch dies müßte mit dem Arzt geklärt werden.
Der Citrat-Puffer ist natürlich ein unbedingtes Muß. Dann klappts.
Aber ...
Die Kühlsalbe ist nicht konserviert und hätte laut NRF nur eine Aufbrauchfrist von 4 Wochen in einer Tube. Länger sollte eigentlich Betamethasonvalerat auch nicht angewendet werden. Wenn doch, dann müßte die Kühlsalbe nachkonserviert werden. Wir nehmen dazu Propylenglycol, und zwar   5 g auf 100 g Kühlsalbe. Nach unserer Erfahrung darf Propylenglycol der Rezeptur erst ganz zum Schluß hinzu gegeben werden. Eine zu frühe Zugabe führt zum Brechen der Pseudo-Emulsion.

Zück

  • Mitglied
  • Beiträge: 206
Aw: Betamethason in Kühlsalbe ?
« Antwort #4 am: 12. Oktober 2012, 19:26:21 »
Liebe Kollegin,

werten Sie meine Antwort als Spontanreaktion...

Darf ich daran erinnern, daß für die Plausibilitätsprüfung von Rezepturen der/die Approbierte
verantwortlich zeichnet, auch wenn er/sie nicht selber \"rührt\".

- siehe auch die magenverkrampfende Lektüre des Artikels von RA Saalfrank zur
Plausibilitätsprüfung (DAZ 40, 4.10.12)

Nicht entmutigen lassen !

MfG

G.Zück