Hallo,
Das war im Workshop eine Berechnung der Wägegenauigkeit. Wenn technisch leicht möglich, sind Wägungen bei der Arzneimittelherstellung auf 1% genau vorzunehmen.
Die Werte, die Sie wissen wollten, das waren die Mindestzuwaagen. Da wurden einfach für die angebenen ZL-Feinwaage für die Verkehrsfehlergrenze (e) und bestimmte Mindestzuwaagen besprochen und die Wägegenauigkeit ermittelt. Heraus kam, dass, wenn man eine Zunahme der Belastung der Waage hat, man höhere Einwaagen braucht um die gleiche Wägegenauigkeit zu erreichen.
Beispiel für die ZL-Waage:
Für Wägefehler kleiner 1% bei hoher Belastung (e = 0,003g)
Mindestzuwaage = 0,3g,
da 0,003g = 1% von 0,3g.
Viele Grüße, ich hoffe ich habs einigermaßen gut erklärt! :cheer:
Ach so, ja und im unteren Wägebereich wird dann nicht e sondern d als Genauigkeit angenommen. Die Berechnung geht dann gleich wie beim Beispiel oben, - nur nimmt man d und nicht e zur Berechnung.
d = 0,0001g
Mindestzuwaage = 0,01g,
da 0,0001g = 1% von 0,01g.