Sehr geehrte Frau Schröder,
eine allgemeine Beschränkung von Erythromycin - Rezepturen
auf 4 Wochen halte ich für ungenau und gleichzeitig für
übertrieben. Vergleichen Sie in diesem Punkt doch mal die NRF -
Vorschriften 11.77., 11.78. und 11.84.
Wichtig ist, das pH-Optimum von Erythromycin bei pH 8,5
herzustellen bzw. zu gewährleisten. Dabei muss daran gedacht
werden, dass Erythromycin chemisch gesehen eine Base ist und
in wasserhaltigen Zubereitungen selber mitunter einen
alkalischen pH-Wert erzeugen kann. Daher sollte in jedem
Fall durch eine pH-Messung mit einem fein graduierten pH-
Stäbchen der aktuell herrschende pH gemessen werden. Danach
werden Korrekturen des pH entweder mit Trometamol (bei pH
kleiner als 8,5) oder mit verdünnter Citronensäure-Lösung
(bei pH über 8,5) vorgenommen.
In diesem Milieu sind allerdings keine Konservierungsmittel
mehr wirksam außer Propylenglycol (20% bezogen auf die
jeweilige Wassermenge). Deshalb an eine mögliche Nachkonservierung denken!
Übrigens: mit Polysorbat 20 allein läßt sich Erythromycin nicht
stabilisieren. Durch das Suspendieren mit einer 10 %igen wässrigen
Polysorbat 20-Lösung verhindert man lediglich, dass es zu Inhomogenitäten beim ersten Kontakt des Erythromycin mit einer O/W-Creme kommt.